Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

B2B-Adressen und DSGVO — was in der Kaltakquise erlaubt ist

B2B-Adressen dürfen verarbeitet werden — aber nicht beliebig. Der Rahmen ergibt sich aus DSGVO (Verarbeitung) und UWG (Ansprache). Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung, ordnet die Praxis aber ein.

Firmendaten vs. personenbezogene Daten

Reine Unternehmensdaten (Firmenname, Anschrift, Zentrale, info@-Adresse, Rechtsform, Registernummer) sind zunächst keine personenbezogenen Daten. Sobald eine natürliche Person identifizierbar ist — etwa der Geschäftsführer einer GmbH oder ein Einzelunternehmen unter Klarnamen — greift die DSGVO.

Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse

Direktwerbung kann auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden; Erwägungsgrund 47 nennt Direktwerbung ausdrücklich. Voraussetzung ist eine Interessenabwägung: Die Ansprache muss zur beruflichen Rolle des Empfängers passen und darf nicht überraschend sein.

Praktisch heißt das: Ein Angebot für Baumaschinen an einen Bauunternehmer ist unproblematisch, dieselbe Mail an eine Arztpraxis ist es nicht.

Kanäle: Telefon, E-Mail, Post

Die Ansprache selbst regelt das UWG — mit deutlichen Unterschieden je Kanal:

  • Post: im B2B grundsätzlich zulässig, Widerspruch beachten.
  • Telefon: im B2B ist mutmaßliche Einwilligung ausreichend (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) — es muss ein sachlicher Zusammenhang zur Tätigkeit des Angerufenen bestehen. In Österreich gilt § 107 TKG strenger; hier ist vorherige Zustimmung erforderlich.
  • E-Mail: grundsätzlich Einwilligung erforderlich. Ohne Einwilligung ist das Risiko im Zweifel hoch — zentrale Funktionsadressen sind gegenüber personenbezogenen Adressen die deutlich sicherere Wahl.

Pflichten beim Einsatz gekaufter Adressen

Bei Erhebung aus anderer Quelle greift die Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO: Spätestens mit der ersten Ansprache informieren Sie über Herkunft, Zweck und Widerspruchsrecht. Widersprüche müssen dokumentiert und dauerhaft in einer Sperrliste geführt werden.

Dokumentieren Sie außerdem Quelle und Datum der Selektion sowie Ihre Zielgruppen-Begründung — das ist der Kern der Interessenabwägung im Streitfall.

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Häufige Fragen

Darf ich gekaufte B2B-Adressen für E-Mail-Werbung nutzen?
Ohne Einwilligung ist E-Mail-Werbung nach § 7 UWG regelmäßig unzulässig. Praxisüblich ist die Erstansprache per Telefon oder Post; zentrale Funktionsadressen sind gegenüber personenbezogenen Adressen zu bevorzugen.
Muss ich Empfänger über die Datenherkunft informieren?
Ja, bei personenbezogenen Daten aus fremder Quelle gilt Art. 14 DSGVO — die Information erfolgt spätestens mit der ersten Kontaktaufnahme.
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