Was im Handelsregister steht
Eingetragen sind unter anderem Firmenname, Rechtsform, Sitz und Geschäftsanschrift, das zuständige Amtsgericht, die Registernummer, das Eintragungsdatum, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokura) sowie Kapitalangaben und Insolvenzvermerke.
Nicht enthalten sind Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Websites, Mitarbeiterzahlen oder eine Branchenklassifikation, die sich für Zielgruppen-Selektionen eignet. Genau diese Felder braucht der Vertrieb aber.
Warum der Direkt-Export scheitert
Die Registerportale sind auf Einzelabrufe ausgelegt: eine Firma, ein Dokument. Ein Serienabruf über tausende Unternehmen ist weder als Funktion vorgesehen noch praktikabel — und die Ausgabe erfolgt als PDF, nicht als strukturierte Tabelle.
Wer daraus eine Liste bauen will, muss Registerdaten mit Kontaktdaten, Branchen und Größenklassen anreichern und laufend pflegen (Umfirmierungen, Sitzverlegungen, Löschungen, Insolvenzen).
Der praktikable Weg: aufbereitete Firmendatenbank
Eine aufbereitete Datenbank verbindet die Registerangaben mit Kontakt- und Strukturdaten und macht sie filterbar. Sie selektieren nach Branche, Region, PLZ, Umkreis, Mitarbeiterklasse und Rechtsform und exportieren das Ergebnis direkt als Excel-Datei.
- Basis-Export: Unternehmens-ID, Firmenname, Straße, PLZ, Stadt, Land, Amtsgericht, Bezirk, Bundesland, Telefon, E-Mail, Handelsregisternummer, Insolvenzindikator, Rechtsform, Eintragungsdatum
- Erweiterter Export: zusätzlich Website, Mitarbeiteranzahl, UID, Firmenbeschreibung, Branche, eingetragenes Kapital, Social-Media-Profile, Keywords, Umsatzzahlen, inhabergeführt
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Entscheidend sind drei Punkte: Aktualität (wie schnell werden Löschungen und Insolvenzen nachgezogen?), Abdeckung (nur Deutschland oder auch Österreich?) und Abrechnungsmodell (pro Abfrage oder pro exportiertem Datensatz).
Ein Modell, das nach exportierten Datensätzen abrechnet, ist für Recherche deutlich günstiger: Suchen und Zählen bleiben frei, bezahlt wird nur, was tatsächlich in die Liste wandert.
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- Ist der Export von Handelsregisterdaten erlaubt?
- Registerdaten sind öffentlich zugänglich und dürfen für die Geschäftsanbahnung genutzt werden. Für die Ansprache gelten zusätzlich die Regeln der DSGVO und des UWG — insbesondere bei E-Mail-Werbung an personenbezogene Adressen.
- Wie aktuell sind die Daten?
- Die Bestände werden laufend abgeglichen; Insolvenzen sind als eigener Indikator hinterlegt und lassen sich vor dem Export ausschließen.